Der C-Bin ist Teil eines Logistikkonzepts und nicht einfach ein Abfallbehälter.
Das C-Bin Entsorgungssystem sorgt für eine effiziente und hochwertige Entsorgungsoptimierung. Durch die 35, 60 und 110 Liter Abfalltüten, passt die Recyclingstation mass genau zum Schweizer Recyclingkonzept. Alle Schweizer Norm-Abfalltüten können verwendet werden. Swiss Made.
Eine moderne Recyclingstation kann genau wie ein Regal oder ein Möbelstück in den Raum integriert werden. Das steigert die Aufenthaltsqualität am Standort. Abfallbehälter müssen nicht „technisch“ oder billig wirken.
Abfalltrennung soll die Nachhaltigkeit fördern, daher wird der C-Bin auch nachhaltig hergestellt. Durch Ersatzteile können beschädigte Teile ersetz werden, was die Lebensdauer verlängert und Ihre Investition sichert.
In Fluchtwegen dürfen keine brennbaren Produkte eingesetzt werden. Daher wurde der C-Bin aus schwer entflammbaren Materialien aufgebaut. Edelstahl und Aluminium garantiert die bestmögliche Brandsicherheit.
Bereits bei der Konstruktion stand die Barrierefreiheit im Vordergrund. Recyclingstationen sollen für Jedermann zugänglich sein. Auch die Hygiene war uns wichtig, daher setzten wir auf eine pflegeleichte Edelstahl-Abdeckung.
Entsprechend Ihren Anwendungen und der Bodenbeschaffenheit bieten wir unterschiedliche Aufstellmöglichkeiten für die Recyclingstation an.
Für ebene Böden empfehlen wir die Möbelgleiter aus PTFE
Bei unebenen Böden eignen sich verstellbare Füsse
Wünschen Sie einen mobilen Einsatz Ihrer Recyclingstation?
Unsere Recyclingstationen sind vielseitig im Einsatz. Zu unseren Kunden zählen Verwaltungen, Spitäler, Schulen, Versicherungen, Banken, Kinos, Air-Lines und verschiedene öffentlichen Gebäude. Die Recyclingstation wurde grundsätzlich für Büros entwickelt, um die Abfalltrennung stilvoll umzusetzen. Mit dem schlanken Design und der hochwertigen Edelstahlabdeckung sammeln Sie Ihre Wertstoffe, ohne dass der Raum seine Wirkung verliert.
Derzeit werden viele unserer Produkte von dritten kopiert. Das führt zu Design-Schutz-Verletzungen. Plagiate werden unter Schadenersatzforderungen eingezogen und vernichtet. Es lohnt sich ein Original zu beschaffen. Mod. Dép. 143 390