Die Barrierefreiheit bei Recyclingstationen ist eine grosse Herausforderung.
Welche Anforderungen werden überhaupt an Abfallstationen gestellt?
Wir wendeten uns an ProCap, wurden an dann an die Schweizerische Fachstelle für Hindernis freies bauen verwiesen, von dort zum Schweizer Paraplegiker-Zentrum und wieder zurück. Angaben zur Barrierefreiheit von Abfallstationen bekamen wir letztendlich durch die SBB. Sie stellten uns ein Dokument einer externen Organisation zur Verfügung, welche es offensichtlich nicht mehr gibt. Kontaktdaten und Telefonnummern auf dem Papier waren jedenfalls nicht mehr gültig. Dennoch sollen gemäss diesem Dokument alle 3 Monate neue Vorgaben publiziert werden. Wie soll man also ein Produkt entwickeln, wenn die Vorgaben alle 3 Monate ändern?
Gestützt auf dieses Dokument und die Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» versuchen wir unsere Produkte umzusetzen.
Nach Angaben auf dem Dokument dürfen Einwurfhöhen von 102 cm nicht überschritten werden.
Dies gewährleistet Rollstuhlfahrern, Kindern und kleinwüchsigen Menschen die Symbole der einzelnen Wertstoffe gut zu erkennen.
Der Wendekreis von Rollstühlen beträgt 1,25 m. Um in Fluren diese Mindestbreiten auch gewährleisten zu können, begrenzen wir die Einbautiefe unserer Recyclingstationen auf 40 cm. Behälter mit Fronttüren versperren während der Entleerung durch die Türen den Durchgang. zusätzlich kommen meist noch die Entsorgungswagen dazu. Dies stellt nicht nur für Rollstuhlfahrer ein Hindernis dar, im Brandfall kann ein offener Behälter den Fluchtweg versperren.
Barrierefreiheit betrifft auch Menschen mit Sehschwäche, so achten wir auf einen guten Kontrast der Wertstoff-Symbole und halten diese einfarbig und flächig auf weissem Grund.
Im öffentlichen Raum findet man oft grossflächige und bunte Aufkleber mit Fotos und Bildern der Inhaltsstoffe wie Aludosen oder PET Flaschen. Mitten in den Bildern sind bunte, mehrfarbige Symbole untergebracht, welche gerade für Menschen mit Farbenblindheit oder Sehschwäche nicht deutlich erkennbar sind. Auch reduziert der Aufdruck der Inhaltsstoffe die Aufenthaltsqualität des Raumes, was die Hemmschwelle senkt, seinen Abfall liegen zu lassen.
Wir raten von solchen Beschriftungen ab, da Sehschwäche im Alter fast jeden betrifft. Auch farbliche Unterscheidungen der Fraktionen, wie es im Ausland zu finden ist, sehen wir durch die Farbenblindheit eher schwierig. Farbenblindheit betrifft nahezu 10% der Schweizer/innen, welche an einer Rot/Grün Sehschwäche leiden.
Ob wir nun alle Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllen, wissen wir nicht. Sollten Sie weiterführende Informationen zu dem Thema haben, so freuen wir uns auf ein kurzes Feedback. Unser Bestreben liegt darin, solche Anforderungen zu erfüllen, um die Gewährleistung unsere Recyclingstationen laufend zu verbessern und die Sortenqualität hoch zu halten.
Besten Dank für die Zusammenarbeit.